Sommerdienst und Gartenpflege          

 (Saison: von April bis einschliesslich Oktober),  Leistungen: alle 14-15 Tage

  • Gartenpflege (Gartenbewässerung, Entfernen von Verblühtem und Unkraut)
  • Grünflächenpflege (Rasenschnitt sowie Abharken von Grasflächen)
  • Grauflächenpflege (Kehren sowie Unkraut entfernen)
  • Grünanlagenbetreuung
  • Fußwegreinigung inkl. der Beseitigung von Stolperfallen und anderen Gefährdungen für Passanten
  • Entsorgung von Grünabfällen und Schnittgut
  • Laubentfernung
  • Prüfung von Bäumen

Weiter Leistungen:

  • Vertikutieren
  • Düngen und Sähen
  • Mutterboden auftragen/abtragen
  • Rollrasen verlegen
  • Heckenschnitt ( 2x in der Saison)
  • Bepflanzungen mit Büschen und Sträuchern
  • Einfriedung (z.B. Hecke)
  • Baumschnittarbeiten und Baumfällungen

Unser Sommerdienst übernimmt die Pflege Ihrer Grünflächen inklusive Baum- und Strauchschnitt und das Rasenmähen für Sie.


Winterdienst

(Saison: von November bis einschliesslich März)

  • Räum- u. Streupflicht von öffentlichen Straßen und Wegen
  • Räum- u. Streupflicht von Privat- u. Geschäftsgrundstücken
  • Räum- u. Streupflicht von Parkplätzen
  • Schnee- u. Eisfreihaltung laut gesetzlichen Bestimmungen
  • Schneeabtransport
  • Tauwetterkontrolle
  • Sicherstellen der Barrierefreiheit
  • Übernahme der Verkehrspflichten (Haftung lt. StVo. § 93 Abs. 1)

Grundsätzlich obliegt die Räumpflicht der Gehwege dem Anlieger. Die Sicherheit von Passanten hat oberste Prioriät. Deshalb ist die Art und der Umfang der Räumpflicht in den jeweiligen Verordnungen der Gemeinden und Städte einsehbar. Grundsätzlich lässt es sich aber sagen, dass Werktags die Gehwege von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr geräumt und gestreut sein müssen.

Generell ist es Privatpersonen untersagt, Streusalz einzusetzen. Treppen und Rampen sind von diesem Verbot meistens ausgenommen. Falls die Anlieger ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen und es zu einem Unfall kommt, sind diese für den Schaden haftbar zu machen. Abhilfe schafft hier die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes. Dieser verfügt über das richtige Equipment und ist vom Salzstreuverbot ausgenommen. Um die Umwelt zu schonen, setzen Profis auf abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Sand und verzichten somit auf umweltbelastendes Salz. Mit einem professionellen Winterdienst haben Sie den Winter im Griff!

Winterdienst Preise: (ein kurzer Überblick)
Für private Kunden liegen die Winterdienst Preise zwischen 0,50 € und 2,00 € pro Quadratmeter und Einsatz. Das lohnt sich besonders dann, wenn der Winterdienst nur an vereinzelten Tagen zum Beispiel durch einen geregelten Schneedienstplan in Mehrfamilienhäusern geregelt ist und nicht eigenständig durchgeführt werden kann. Ist es jedoch absehbar, dass Sie den Winterdienst für den kompletten Winter über ein Unternehmen benötigen, sollten Sie sich über eine Bereitschaftspauschale informieren: Von November bis März rücken Unternehmen bei Bedarf und zu einem Preis von ca. 30,00 bis 80,00 € im Monat zu Ihnen aus. Die Winterdienst Preise für gewerbliche Auftraggeber liegen hingegen zwischen 1,00 und 4,00 € pro Quadratmeter und Einsatz. Aber auch die Bereitschaftspauschalen sind höher und liegen in etwa zwischen 40,00 und 250,00 € im Monat.Diese Preise sind in der Regel von mehreren Faktoren abhängig ( Prioritäten, Anzahl der erforderlichen Mitarbeiter etc.) . Viele Unternehmen bieten hier jedoch auch Sonderangebote ab einer bestimmten Fläche an. In den Winterdienst Preisen ist in den meisten Fällen kein Streugut enthalten. Dieses kostet im Schnitt 0,20 bis 0,50 € pro Quadratmeter extra. Darüber hinaus sind Zuschläge für die Nacht, meist zwischen 20 Uhr und 5 Uhr, sowie für Sonn- und Feiertage üblich. Bei Nachtzuschlägen können Sie mit etwa 40% des Winterdienst Preis rechnen, an Sonn- und Feiertagen sogar mit bis zu 75%.

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Immobilieneigentümer aber auch Mieter und Pächter, sind für freie Wege bei Eis und Schnee zuständig. Jedoch müssen auch Unternehmer ihr Betriebsgelände bei Glatteis räumen. Sie können entweder einen Räumungsdienst damit beauftragen, oder den Winterdienst im eigenen Haus organisieren. Etwa 18 Prozent aller Sturzunfälle passieren auf Eis und Schnee, dies sind laut Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Zahlen der Unfälle der letzten Jahre. Leider ist es sehr schwierig geworden, den richtigen Anbieter für den Winterdienst zu finden. Viele Dinge werden Ihnen versprochen – jedoch wenig davon wird eingehalten, wenn es anschliessend drauf ankommt.

Vielleicht haben auch Sie schon die Erfahrung gemacht, es Schneit seit Stunden – aber von Ihrem Räumdienst ist weit und breit nichts zu sehen und die vereinbarte Reaktionszeit bereits lange überschritten. Davon abgesehen, dass Sie sich rechtfertigen müssen, fallen Mitarbeiter je nach Schwere eines Glätteunfalls meistens mehrere Wochen oder Monate aus und belasten entsprechend auch die Strukturen im Betrieb.Fachkräfte fehlen und müssen entsprechend durch andere ersetzt werden.Nicht nur, dass diese Faktoren die Abläufe und Strukturen in Ihrem Unternehmen gefährden, diese Kosten übersteigen schnell die eines gewerblichen WinterdienstsEin gut organisierter und professioneller Winterdienst, kann hier für mehr Sicherheit bei Ihnen sorgen.
Wir helfen Ihnen, den richtigen Winterdienst für Sie zu finden, es ist ganz einfach:

  • Sie teilen und Ihren Bedarf mit und wir machen den Rest.
  • Sie erhalten von uns immer die besten Leistungen mit dem besten Preis.
  • Versichert und auf Wunsch mit dem Backup für die absolute Sicherheit

Wann muss das Betriebsgelände geräumt und gestreut werden? Sie oder Ihr Unternehmer muss dafür sorgen, dass alle Wege, Rampen und Treppen sowie gegebenenfalls auch Verkehrsflächen wie Parkplätze im Winter geräumt werden und zwar vor Arbeitsbeginn. Wenn Arbeitnehmer morgens um 7 Uhr oder bei Nachtschichten um 22 Uhr ihre Arbeit aufnehmen, soll das Betriebsgelände bereits eine Stunde vor Arbeitsstart freigeräumt und gestreut sein. Auch um und auf Baustellen muss es einen Winterdienst geben, damit alle sicher zur und von der Baustelle kommen und sich auf dem Baustellengelände sicher fortbewegen können. Zuständig dafür ist der Baubetrieb. Er muss Schnee räumen und bei Glatteis streuen. Mit diesen Pflichten kann der Betrieb aber auch einen Dienstleister beauftragen.
Wer führt die Räum- und Streumaßnahmen durch? Oftmals werden die Aufgaben des Winterdienst vom Hausmeister, Mitarbeiter oder einem externen Dienstleistungsunternehmen übernommen. Wer einen professionellen Winterdienst beauftragt, muss die Rahmenbedingungen aushandeln und für die Dienstleistung bezahlen. Der betriebliche Winterdienst aus eigener Hand ist folglich flexibler, jedoch fallen kurz gesagt Kosten für die Anschaffung von Werkzeugen und Hilfsmitteln an. Zudem muss der zusätzliche Arbeits‐ und Zeitbedarf der Mitarbeiter kalkuliert werden. Wenn Sie nun rechnen und auch die Risiken für Ausfall und Vertretung betrachten, ist die Entscheidung sicher schnell gefunden.
Wie muss geräumt werden? Ihr Zuwege und Parkflächen müssen immer dann Schnee‐ und Eisfrei sein, wenn ein stärkeres Verkehrsaufkommen auf dem Betriebsgelände zu erwarten ist. Ihre Räum‐ und Streumaßnahmen sollten an die Wetterverhältnisse angepasst sein. Gehflächen und Zufahrtswege müssen genügend breit und frei zugänglich sein, so dass das Gelände gefahrlos befahren und begangen werden kann. Die Breite, in der Schnee geräumt wird, sollte für einen Fußweg 80 bis 120 cm betragen. So können zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeigehen. Zwischen geparkten Fahrzeugen gilt keine Streupflicht. Dort muss der Fußgänger mit Glättegefahr rechnen und entsprechend vorsichtig Gehen.
Was darf gestreut werden? Um Wege und Flächen frei von Schnee und Eis zu halten, kommen neben der mechanischen Räumung abstumpfende und auftauende Mittel zum Einsatz. Zu den abstumpfenden Mitteln zählen Splitt, Granulat und Sand. Sie sind ökologisch korrekt. Achtung: Asche darf nicht gestreut werden, da sie Verbrennungsrückstände enthalten kann, darf sie nicht in den Umwelt‐ und Wasserkreislauf gelangen. Außerdem kann die Asche beim Abtransport über die Kanalisation Kanäle und Rohre verstopfen. Splitt hat den Nachteil, dass er in den Profilsohlen der Winterschuhe in die Räume getragen wird und Bodenbeläge wie Laminat oder Parkett zerkratzt. Dementsprechend sollten besser feinere Streumittel eingesetzt werden. Streusalz schadet der Umwelt, deshalb sollte es nur dort, wo es notwendig ist, gestreut werden. Ob man im Winter mit Salz streuen darf, ist in den Satzungen, Verordnungen oder Gesetzen der jeweiligen Kommunen und Städte geregelt. In den meisten Gemeinden ist es verboten, darf aber an Rampen oder Treppen verwendet werden, da hier die Rutsch‐ und Sturzgefahr besonders groß ist.
Wer haftet bei einem Sturzunfall auf dem Betriebsgelände? Die regelmäßige Kontrolle der Räum‐ und Streuaktivitäten obliegt dem Unternehmer. Ereignet sich auf dem Betriebsgelände ein Sturzunfall, weil er der Verpflichtung des Schneeräumens und Streuens nicht nachgekommen ist und verletzt sich ein Arbeitnehmer, ist der Unternehmer zu Schadenersatzleistungen und weiterhin auch zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet.
Sie wollen Ihren Winterdienst verantwortlich gestaltet und nicht bis zum ersten Schnee warten ? Wenn es draußen dunkler wird, erkennen Sie übrigens schnell, wo die Gefahren lauern. Schlecht beleuchtete Wege, Löcher im Belag, schräge Bodenplatten, Moos und Laub erschweren dementsprechend den Mitarbeitern den Gang zur Arbeit oder am Feierabend nach Hause und können demzufolge bei überfrierender Glätte doppelt gefährlich werden. Wegbegrenzungen oder Markierungen sind nur deutlich zu erkennen, wenn sie laub‐ und schneefrei sind.
Folgende Checklisten sollen bei Ihrer Planung und Organisation helfen:

  • Sind die Verkehrswege im Freien in Ordnung ?
  • Werden Laub, Moos und starke Verschmutzungen regelmäßig entfernt ?
  • Gibt es lose Platten, die befestigt werden müssen ?
  • Sind die Verkehrswege ausreichend beleuchtet, damit mögliche Gefahrenstellen frühzeitig erkannt werden können ?
  • Sind die Gebäudeeingänge durch eine ausreichende Überdachung gegen Witterungseinflüsse geschützt ?
  • Material und Ausrüstung
  • Am besten beginnen Sie schon im Herbst damit, sich auf den kommenden Winter vorzubereiten.
  • Sind alle Räumwerkzeuge wie Schneeschippe, Schaufel und Besen einsatzbereit ?
  • Sind ausreichende Vorräte an Streumitteln wie Sand, Splitt, Granulat und Salz vorhanden ?
  • Ist gegebenenfalls der Vertrag mit dem Dienstleister für den Winterdienst noch gültig ?
  • Ist die persönliche Winterausrüstung wie Kleidung, Schuhe, Handschuhe und Mützen in Ordnung und sind diese griffbereit ?
  • Wege, Flächen und Gefahrenstellen
  • Machen Sie einen Rundgang und überprüfen Sie ausserdem, was beim Winterdienst zu beachten ist.
  • Wo ist zu räumen/streuen ?
  • Wann muss etwas erledigt sein ? (Prioritäten für Flächen)
  • Wo kann eine Gefahr durch Schneelast entstehen ? (z. B. Flachdach)
  • Wo ist mit Abgängen durch Schnee oder Eis zu rechnen ? (z. B. Schrägdach)
  • Wo kann es zu Schnee‐ oder Eisbruch kommen ? (z. B. große alte Bäume)
  • Gibt es im Außenbereich Wasseranschlüsse, die abgestellt werden müssen ?